Zulassungsvoraussetzungen für VDA 6.3 und IATF 16949 Prüfungen

Als Lizenznehmer des VDA QMC informieren wir Sie über wichtige Veränderungen in den Bereichen VDA 6.3 und IATF 16949.

Zulassungsvoraussetzungen für VDA 6.3 und IATF 16949 1st/2nd party Prüfungen
Aufgrund der hohen Anforderungen, die an die Auditoren gestellt werden, ist für Prüfungen ab dem 01.01.2020 neben den bereits jetzt gültigen, unterschiedlichen Voraussetzungen für VDA 6.3 und IATF 16949 der Nachweis einer Core Tools Schulung erforderlich.

Anerkannt werden:
Automotive Core Tools - Modul I plus II vom VDA QMC (ID 415 und 416) 
Automotive Core Tools - Kompaktkurs vom VDA QMC (ID 414), Modul I oder II (ID 415, 416) oder eine mindestens 2-tägige Schulung eines anderen Anbieters - in diesem Fall ist zusätzlich ein Online-Quiz zu absolvieren
Automotive Core Tools für Prozess- und System-Auditor/innen (ID 417)

Re-Qualifizierung für IATF 16949 1st/2nd party Auditoren ab Oktober 2019
Alle IATF 16949 Auditoren, die sich re-qualifizieren möchten, müssen die Prüfung zur Re-Qualifizierung für 1st/2nd party Auditor/innen (ID 255) ablegen. Die Prüfung findet in Form einer Auditsimulation statt, bei der der Auditor die Rolle eines Lead-Auditors (internes Audit oder Audit bei einem Lieferanten) einnimmt. Der fachliche Schwerpunkt liegt auf der DIN EN ISO 9001 und 19011, der IATF 16949 und den von der IATF herausgegebenen „Sanktionierten Interpretationen (SIs)“ und „Häufig gestellten Fragen (FAQs).


Auditoren, die weniger als drei vollumfängliche 1st/2nd party Audits nach IATF 16949 in den letzten drei Jahren durchgeführt haben, müssen zusätzlich den Workshop zur Re-Qualifizierung besuchen. Dabei stehen der Erfahrungsaustausch und die Aktualisierung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Auditoren im Fokus.

Verlängerung der VDA 6.3 Zertifikate ab dem 01.01.2020
Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Antragsprüfung. Nachzuweisen sind die Qualifikationsbescheinigung der Schulung „VDA 6.3 – Qualifizierung zum/r Prozess-Auditor/in“, der Nachweis über eine mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis DIN EN ISO 19011 (mindestens dreitägig, z. B. VDA-Auditor/in) sowie mindestens fünf Jahre Industrieerfahrung, davon mindestens zwei Jahre im Qualitätsmanagement.

Als neue Voraussetzung ist außerdem ein Nachweis über die Fachkenntnisse zu den Automotive Core Tools gefordert. Anerkannt werden die Schulung „Automotive Core Tools für System- und Prozess-Auditor/innen“ bzw. die VDA-Qualifikation „Automotive Core Tools Professional“. Alternativ ist der Nachweis über eine mindestens zweitägige Schulung der automobilspezifischen Werkzeuge eines anderen Schulungsanbieters zu erbringen und darüber hinaus das Bestehen eines Automotive Core Tools Online-Quiz erforderlich. Bei Nichtbestehen des Quiz muss die Schulung „Automotive Core Tools für System- und Prozess-Auditor/innen“ absolviert werden.


Für die Verlängerung sind wie bisher 5 Audits mit mindestens 10 Audittagen nachzuweisen. Auditoren, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, einen eintägigen VDA 6.3 - Workshop zu besuchen. Die Termine werden voraussichtlich ab Ende November 2019 veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Besuch von Core Tools-Schulungen nachzuweisen. Hier gelten die Regeln, die unter den Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung beschrieben wurden.

Die Anträge für Verlängerungen nach dem 01.01.2020 sind voraussichtlich ab Ende November verfügbar.

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